Der Grünpfeil - warten oder weiterfahren?
Der Grünpfeil - nicht zu verwechseln mit dem Grünen Pfeil in einer Ampelanlage - ist laut Straßenverkehrsordnung ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Es besteht jedoch keine Pflicht zum Rechtsabbiegen, wenn dieses Zusatzschild montiert ist.
Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten grünen Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist das Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.
Im Prinzip verhält man sich bei einem Grünpfeil wie bei einem STOP-Schild. Jedes einzelne Fahrzeug fährt bis zur Haltelinie vor, bleibt stehen und fährt erst nach rechts, wenn gesichert ist, dass weder Fußgänger noch der Querverkehr behindert oder gefährdet wird. Dies gilt auch, wenn die Querstraße, in die man einbiegen möchte, scheinbar vollkommen leer ist. Man muss immer erst an der Haltelinie stoppen.
Entspricht die markierte Haltelinie nicht der Sichtlinie (also dem Bereich von dem die Straße, in die eingebogen werden soll, komplett einzusehen ist), muss an dieser Linie erneut abgestoppt werden, um sicher zu gehen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Geldbußen (Stand: 02/2017):
- Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt: 15.- ....mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung 35.- .
- Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten: 70.-
- Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet: 100.-
- Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert: 100.- .
- Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet: 150.- . ... Mit Unfall: 180.- .
'Grünpfeile' gibt es in Bremerhaven z.B. in der Columbusstraße an der Kreuzungen H.-H.-Meier-Straße oder Kirchenstraße, Franziusstraße/Barkhausenstraße sowie in Wulsdorf in der Weserstraße/Deichhämme.