Besoldung

Bereits mit Beginn des Studiums erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dies bedeutet, dass Sie bereits ab dem ersten Tag Ihres Studiums ein Anwärtergehalt beziehen, welches jeweils am 1. eines Monats im Voraus für den kommenden Monat gezahlt wird.

Die Höhe des Anwärtergehalts beträgt zurzeit ca. 1180 Euro (netto) zzgl. eventueller Zulagen. Mit Abschluss Ihres Studiums werden Sie zum/zur Polizeikommissar/-in ernannt und beziehen die Besoldung der Besoldungsstufe A 9 Bremische Besoldungsordnung zzgl. der Zulagen für den Polizeiberuf.

Die konkrete Höhe der Besoldung entnehmen Sie bitte der aktuellen Bremer Besoldungstabelle.