Stalking

Stalking kann jeden treffen

ist das absichtliche, unaufgeforderte Verfolgen, Belästigen
und Terrorisieren anderer Menschen.

Sehr häufig beginnt Stalking mit andauernden Telefonanrufen. Die Täter terrorisieren ihre Opfer über einen längeren Zeitraum. Sie verfolgen die Betroffenen und belästigen sie, indem sie ihnen vor ihren Wohnungen, den Wohnungen ihrer Bekannten oder Freunde oder an ihrem Arbeitsplatz auflauern. Sie bedrohen ihre Opfer. Stalker beschädigen häufig und wiederholt das Eigentum ihrer Opfer oder verletzen sie in tätlichen Auseinandersetzungen. Der Stalker fixiert sich dabei vollkommen auf die verfolgte Person. Sie wird zum zentralen Punkt seines Lebens.

Von STALKING sprechen Experten erst dann, wenn die Verfolgung anhält und sich eher steigert als nachlässt.

STALKING KANN JEDEN TREFFEN!

Darum:

  • Machen Sie dem Stalker nur einmal unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt zu ihm wollen. Ignorieren Sie ihn dann völlig. Etwaige Reaktionen von Ihnen, egal welcher Art, wecken Hoffnungen und führen zu noch intensiveren Bemühungen.

  • Dokumentieren Sie sämtliche Vorkommnisse

  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, §238 StGB Nachstellung (Stalking)

  • Beantragen Sie eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht, Abteilung Zivilsachen. Missachtet der Stalker die gerichtlichen Anordnungen haben Sie ein rechtliches Mittel und die Polizei kann eingreifen.

  • Seien Sie auf dem eingeschlagenen Rechtsweg absolut konsequent

  • Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn. Öffentlichkeit kann Sie schützen. Bei einer konkreten Bedrohungssituation durch den Stalker alarmieren Sie die Polizei, Nachbarn und/oder Passanten, damit Sie Hilfe bekommen und Zeugen haben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an unser Präventionsteam.