Begleitetes Fahren
Hinweise
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"Führerscheinneulinge" tragen ein erhöhtes Unfallrisiko.
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Übung macht den Meister!
Sie kommen ans Steuer
Das Begleitete Fahren ist auch in Bremerhaven ein wichtiger Baustein zum sicheren Autofahrer. Die Verkehrsunfälle mit jungen Erwachsenen sind leider überproportional hoch. So hoch, dass die Bremerhavener Polizei unter anderem das Vorbeugungsprojekt Schutzengel oder auch das Projekt Crash Kurs Küste anbietet.
Die erste Zeit nach dem Führerscheinerwerb ist die unfallträchtigste Zeit. Es fehlen noch ausreichend Erfahrungen bei komplexen Verkehrssituationen und die sichere Beherrschung des Fahrzeuges wird insbesondere bei schlechtem Wetter auf die Probe gestellt.
Die Bremerhavener Polizei empfiehlt das Begleitete Fahren:
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Mit 16 ½ Jahren können Sie Ihre Ausbildung für die Klassen B bzw. BE beginnen.
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Mit 17 können Sie nach bestandener Prüfung in Begleitung unterwegs sein.
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Bis 18 Jahren dürfen Sie nur mit Ihrer festgelegten Begleitperson(en) ein Auto fahren.
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Die Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein!
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Begleitpersonen müssen 30 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
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Die Fahrt ohne Begleitperson ist ein schwerer Verstoß und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis!
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Alkohol oder Drogen am Steuer sind selbstverständlich tabu.
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Das gilt auch für Medikamente, die Ihr Fahrverhalten beeinflussen können.
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Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.