Besondere Kontrollorte

§ 27 Bremisches Polizeigesetz:
Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei darf die Identität einer Person feststellen

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn die Person an einem Ort angetroffen wird, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass

a) dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden und diese Maßnahme auf Grund des Verhaltens der Person erforderlich ist oder
b) sich dort Straftäterinnen oder Straftäter verbergen und diese Maßnahme zur Verhütung von Straftaten geboten erscheint  [...]

Kontrollort: "Rotlichtbezirk um die Lessingstraße"

Gemäß der Bestimmungen des § 27 Abs. 1 Nr. 2 BremPolG können bestimmte Gebiete als besondere Kontrollorte ausgewiesen werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass in diesen Bereichen Straftaten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit verabredet, vorbereitet oder verübt werden und die Maßnahmen der zitierten Vorschriften zur vorbeugenden Bekämpfung als geboten und geeignet erscheinen.

Dies ist nun nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Senator für Inneres und Sport geschehen, sodass der sich in der Einrichtungsanordnung befindende Bereich um die Lessingstraße herum ab dem 01.10.2024 bis 31.05.2025 als besonderer Kontrollort ausgewiesen wurde. Nach ersten Verlängerungen bis zum 31.01.2026 wurde die Bestimmung zunächst bis zum 31.10.2026 mit wiederum angepasster örtlicher Ausdehnung verlängert.

Räumliche Begrenzung:

Der Kontrollort wird wie folgt räumlich begrenzt:

  • im Norden durch die Felsstraße an der Kreuzung zur Hafenstraße und durch den nördlichen Teil der Lessingstraße bis hin zur Kreuzung zur Fritz-Reuter-Straße,
  • im Osten durch die östliche Seite der Hafenstraße zwischen der Kreuzung Hafenstraße / Felsstraße bis hin zur Kreuzung Hafenstraße / Lutherstraße,
  • im Süden durch die Kreuzung Hafenstraße / Lutherstraße und den südlichen Teil der Frenssenstraße bis hin zur Kreuzung Frenssenstraße / Potsdamer Straße und den südlichen Teil der Rickmersstraße zwischen der Potsdamer Straße und Goethestraße,
  • im Westen durch den westlichen Teil der Hafenstraße, zwischen den Kreuzungen Hafenstraße / Lutherstraße und Hafenstraße / Frenssenstraße, im westlichen Teil der Potsdamer Straße, zwischen Frenssenstraße und Rickmersstraße. In der Rickmersstraße bis hin zur Kreuzung zur Goethestraße und nördlich der Rickmersstraße bis hin zur Kreuzung Nelly-Sach-Straße / Fritz-Reuter-Straße und durch den westlichen Teil der Hafenstraße zwischen den Kreuzungen Felsstraße / Hafenstraße und Lessingstraße / Hafenstraße

Zeitliche Beschränkungen: ohne