Tuning
Achtung!
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Ungeprüfte Teile können sich negativ auf das Fahr- und Bremsverhalten auswirken!
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Für die ABE/ABG gilt eine Mitführpflicht im Original.
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Veränderungen, die bauartgenehmigungspflichtig sind, müssen geprüft und abgenommen sein.
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Flyer Tuning
Die Gruppe der 18- bis 24Jährigen ist Jahr für Jahr überdurchschnittlich hoch am Verkehrsunfallgeschehen beteiligt. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat sich zum Ziel gesetzt, die Unfallursachen einzudämmen.
Die jungen Menschen in unserer Gesellschaft bilden auch den Kreis, der am intensivsten Autotuning betreibt. Durchschnittlich werden bis zu € 2000.- im Jahr pro jungem Erwachsenen in das Tuning investiert.
Der Markt bietet neben qualitativ hochwertigem Zubehör auch viele minderwertige, unsichere und oftmals auch illegale Produkte an, die vermeintlich günstiger sind.
Diese ungeprüften Teile können sich jedoch auch negativ auf das Fahr- und Bremsverhalten des Fahrzeuges auswirken und zu Verkehrsunfällen führen.
Beim sicheren Umbau von Fahrzeugen gilt grundsätzlich:
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Alle Veränderungen bzw. der Anbau von Teilen, die bauartgenehmigungspflichtig sind, müssen in irgendeiner Form geprüft und abgenommen sein!
Dies geschieht durch: - Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) / allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) §22 StVZO - Anbau-/Änderungsabnahmen aufgrund eines Teilegutachtens gem. § 19(3) StVZO - Einzelabnahmen gem. §21 StVZO
Für die ABE/ABG gilt eine Mitführpflicht im Original. Ebenso ist der Bericht über die Anbau-/Änderungsabnahme bis zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitzuführen.
Achtung: Auflagen beachten! Sonst droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis!