Was ist, wenn ich in einen Verkehrsunfall verwickelt bin oder auf einen Verkehrsunfall zukomme?
Hinweise
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Sichern Sie die Unfallstelle ab!
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Schützen Sie sich selbst und andere!
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Leisten Sie Erste Hilfe!
Lebenslage
Verkehrsunfälle passieren täglich vielfach auf deutschen Straßen.
Die Hauptursachen für einen Verkehrsunfall sind zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen, zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie aggressives Fahrverhalten.
Die Hauptrisikogruppen sind Fahranfänger, insbesondere junge Fahrer, und Senioren.
Was können Sie machen?
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Unfallbeteiligte sind verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich anzuhalten, auch wenn sie selbst nicht verletzt sind oder keinen Schaden an ihrem Fahrzeug haben.
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Unfallbeteiligt sind alle, deren Verhalten nach den entsprechenden Umständen zum Entstehen des Verkehrsunfalles beigetragen haben könnte.
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Bei Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden sollte die Fahrbahn geräumt und die beteilligten Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden.
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Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.
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Verlassen Sie das Fahrzeug und warten Sie außerhalb des Fahrzeuges und nicht direkt auf der Fahrbahn, ggf. hinter der Leitplanke.
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Verständigen Sie die Polizei (kostenlos unter 110) und bei Unfällen mit schwerer verletzten Personen auch die Feuerwehr (kostenlos unter 112).
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Leisten Sie Erste Hilfe!
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Halten Sie Führerschein, Fahrzeugpapiere und den Personalausweis für die Anzeigenaufnahme der Beamten bereit.
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Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung (von der Polizei erhalten Sie nach der Unfallaufnahme eine Vorgangsnummer, die Sie für die Versicherung brauchen).
Tipps zur Unfallverhütung:
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Passen Sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.
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Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
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Vermeiden Sie grundsätzlich den Konsum von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen!
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Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Medikamente eingenommen haben, die Ihre Fähigkeit, dieses Fahrzeug zu führen, einschränken (bitte Beipackzettel lesen)!
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Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen.
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Bestehen Sie nicht auf Ihrem (Vorfahrts-)Recht.
Wie es weitergeht?
In den meisten Fällen organisieren Sie nach einem Verkehrsunfall alle weiteren Veranlassungen gemeinsam mit Ihrer Versicherung, ohne, dass ein weiterer Kontakt zur Polizei notwendig ist.
Als verursachender Unfallbeteiligter erhalten Sie womöglich einen schriftlichen Bescheid (Verwarngeld oder Bußgeld) von der zuständigen Bußgeldstelle.
Sollte der Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer Straftat (z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht) stehen, ermittelt Ihre Polizei bis zur Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft. In diesen Fällen könnten Sie gegebenenfalls auch zu einer Vernehmung geladen werden.
Unfälle mit ausländischen Kraftfahrzeugen
Das DBGK (Das Büro Grüne Karte) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.
Sie können den Schadenfall beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Welcher Regulierer in Betracht kommt, hängt in der Regel davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.
Es bestehen folgende Möglichkeiten, sich an das DBGK zu wenden:
per Telefon unter 030/20205757
per E-Mail an claims@gruene-karte.de
per Fax an 030/20206757
Unfälle von Deutschen im Ausland:
Zuständig ist der Zentralruf der Autoversicherer. Unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 ist der Zentralruf der Autoversicherer an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
DBGK – Verbund: Grundlage für die Beziehungen der Grüne Karte-Büros untereinander ist ein internationaler Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Büros geregelt sind. Dieser Vertrag ist in Kraft seit dem 01.07.2003.
Der strafrechtliche Teil (die Klärung der Schuldfrage und die dafür zu entrichtende Geldbuße) wird von der Polizei ermittelt.
Den zivilrechtlichen Teil klären die Beteiligten selbst.
Dazu kann zum Beispiel die ‚Grüne Versicherungskarte‘ ausgetauscht werden, auf der alle relevanten Daten stehen. Sollte der Unfallgegner so etwas nicht dabei haben, ist es empfehlenswert, so viele Daten vom Fahrzeug und Fahrer zu ‚sichern‘ wie möglich.
In der untenstehenden Tabelle befindet sich eine Übersicht des Länderverbundes der Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer mit einer grünen Karte ausstatten. Fordern Sie beim Verkehrsunfall diese Karte von ihrem Unfallbeteiligten!
Fahrer von Fahrzeugen aus anderen Ländern (z.B. Kasachstan) müssen bei Grenzübertritt nach Deutschland eine Zusatzversicherung kaufen, die unserem System angepasst ist.
Vorsicht vor Fälschungen: Versuchen Sie, erlangte Dokumente sofort telefonisch zu überprüfen.
Land / Kürzel
Albanien AL
Andorra AND
Belgien B
Bosnien-Herzegowina BIH
Bulgarien BG
Dänemark DK
Deutschland D
Estland EST
Finnland FIN
Frankreich F
Griechenland GR
Großbritannien GB
Iran IR
Irland IRL
Island IS
Israel IL
Italien I
Kroatien HR
Lettland LV
Litauen LT
Luxemburg L
Malta M
Marokko MA
Mazedonien MK
Moldawien MD
Montenegro MNE
Niederlande NL
Norwegen N
Österreich A
Polen PL
Portugal P
Rumänien RO
Russland RUS
Schweden S
Schweiz und Lichtenstein CH
Serbien SRB
Slowakische Republik SK
Slowenien SLO
Spanien E
Tschechische Republik CZ
Tunesien TN
Türkei TK
Ukraine UA
Ungarn H