Was ist, wenn ich eine Ruhestörung melden möchte?
Hinweise
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Nehmen Sie selbst Kontakt zum Verursacher auf, soweit dies sinnvoll erscheint.
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Bitten Sie ihren Vermieter/Hausverwalter um Hilfe.
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Rufen Sie in akuten Fällen die Polizei.
Lebenslage
Es dröhnt laute Musik aus der Wohnung Ihres Nachbarn und hindert Sie zu später Stunde am Einschlafen?
Die Renovierungsarbeiten in der Wohnung über Ihnen verursachen schon über einen längeren Zeitraum starken Lärm?
Eine Ruhestörung ist laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit (§117 Ordnungswidrigkeitengesetz) und liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes. (Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Telefonnummer 0471 590-3470/3480)
Sollte dieses nicht erreichbar sein (Nachtzeit/Wochenende), ist die Polizei zuständig.
In den einzelnen Ländern bzw. Städten gelten unterschiedliche Regelungen zur Nachtruhe.
Im Allgemeinen gilt in Deutschland eine „Nachtruhe“ von 22 Uhr bis 06 Uhr.
Was können Sie machen?
Sollte die Ruhestörung z.B. von einem Nachbarn ausgehen, sollten Sie das Gespräch mit diesem suchen, sofern dies sinnvoll erscheint.
Kommt eine Ruhestörung wiederholt vor, sollten Sie ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt kontaktieren.
Sind diese nicht erreichbar, kontaktieren Sie in akuten Fällen bitte die Polizei über den bekannten kostenlosen Notruf 110.
Notieren Sie sich auch Datum, Verursacher, Uhrzeit, Dauer, die Art der Ruhestörung (z.B. laute Musik) und etwaige Zeugen.
Wie es weitergeht
Kommt es wegen einer Ruhestörung zu einem Polizeieinsatz, wird dieser meist mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet.
Dies geschieht durch eine Kontaktaufnahme der Polizei mit dem Verursacher.