Was ist, wenn ich im Internet betrogen wurde?
Hinweise
-
Erstatten Sie Strafanzeige!
-
Sichern Sie Beweise!
-
Informieren Sie auch Ihren Online-Dienstleister.
Lebenslage
In der heutigen Welt ist das Internet ein zentraler Bestandteil unseres Lebens. Das Internet ist Arbeitsplatz, Freizeitreff, Bibliothek und Warenhaus zugleich. Mit der vielfältigen Nutzung dieses Mediums durch einen großen Teil der Weltbevölkerung erhöhen sich auch Präsenz und Möglichkeiten der kriminellen Akteure kontinuierlich. Es ist davon auszugehen, dass heute nahezu jede strafrechtlich relevante Tat auch über das Internet begangen werden kann.
Ein besonders häufiges Delikt im Bereich der Internetkriminalität stellt der Betrug dar.
Haben sie vielleicht eine Ware im Internet bestellt und diese niemals erhalten?
Beim sogenannten Warenbetrug verspricht der Täter die Lieferung einer Ware, die er entweder gar nicht, oder in minderwertiger Qualität liefert.
Was können Sie machen?
-
Speichern Sie alle wichtigen Unterlagen zunächst ab.
-
Viele wichtige Angaben sind manchmal nur zeitlich begrenzt aufrufbar und werden manchmal auch vorzeitig gelöscht, oder von dem Ersteller nachträglich verändert (z.B. Bilder).
-
Versuchen Sie zunächst, den Vertragspartner zu erreichen (telefonisch / per Brief / Einschreiben) und setzen Sie ihm eine angemessene Frist, bis zu der Sie spätestens die Ware erwarten, oder bis zu der er Ihnen Ihr Geld zurück überweisen soll.
-
Kündigen Sie an, nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.
-
Verlassen Sie sich nicht auf fadenscheinige Ausreden.
-
Gibt es eine dritte Partei als Vermittler (z.B. eBay und andere Auktionsplattformen) können Sie einen Betrug auch dort auf deren Webseite melden. Sie finden dort meist einen dafür extra vorgesehenen Button.
-
Aber auch Auktionsplattformen haben nur begrenzte Einflussmöglichkeiten,
-
(z.B. Account des Betrügers für weitere Auktionen sperren).
-
Erstatten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige!
Nehmen Sie hierzu folgendes mit:
-
Unterlagen des gesamten Schriftverkehrs (z.B. E-Mails) zwischen Ihnen und dem Täter,
-
einen Komplettausdruck des Online-Angebots / der Auktionsbeschreibung mit Artikelnummer/Auktionsnummer und Accountnamen/Webseitennamen des Anbieters und
-
Kontoauszug/Zahlungsbeleg (Bank/PayPal o.ä.), aus der die Überweisung des Kaufpreises an die Kontoverbindung des Täters hervorgeht.
-
Setzen Sie sich ebenfalls schnellstmöglich mit Ihrer Bank in Verbindung und versuchen Sie, eine getätigte Zahlung rückgängig zu machen.
-
Manche Internet-Zahldienste bieten einen gewissen Käuferschutz, durch den erfolgte Zahlungen, etwa im Falle nicht erfolgter Lieferung, zurückgeholt werden können.
Tipp:
Die Sicherung von möglicherweise beweiserheblichen Internetseiten oder Auktionsangeboten kann auch über die Funktion „Screenshot“ erfolgen. Mit einem „Screenshot“ halten Sie das fest, was aktuell auf ihrem Bildschirm zu sehen ist. Einen „Screenshot“ tätigen Sie über die Taste „Druck“ oder „Print“ auf Ihrer Tastatur. Automatisch speichert sich dieser sogleich in der Zwischenablage. Anschließend kann der „Screenshot“ („Kopie des Bildschirms“) in ein Word-Dokument oder das Programm „Paint“ über die Tastenkombination „Strg+V“ oder die entsprechende Funktion im Navigationsbereich eingefügt werden.
Wie es weitergeht
Die Polizei ermittelt in Ihrer Sache bis zur Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft. Alle von Ihnen eingereichten Dokumente (Screenshots, Ausdrucke, Kontoauszüge, etc.) können dabei als Beweismittel behandelt werden.
Außerdem kann es vorkommen, dass Sie als Zeuge zur Vernehmung geladen werden.