Was ist, wenn bei mir eingebrochen wurde?

Lebenslage

Der Einbruch in die Wohnung oder das Haus ist oft ein großer Schock für die Betroffenen. Die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls ist damit verbunden, ebenso eventuelle psychische Folgen, die zusammen größer sein können als der materielle Schaden und Verlust. Einbrüche finden leider zu jeder Tages- und Nachtzeit statt.

Dass man sich vor Einbrüchen schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei: Mehr als ein Drittel der Einbrüche wird aufgegeben und bleibt im Versuch hängen, weil die Wohnung oder das Haus gesichert sind.

Was können Sie machen?

Rufen Sie sofort die Polizei unter dem kostenlosen Notruf 110!

Betreten Sie die Wohnung/ das Haus nicht, räumen Sie nicht auf und berühren Sie keine Gegenstände bevor die Polizei bei Ihnen war!

Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich der oder die Täter noch im Haus oder in der Wohnung befinden, teilen Sie dies umgehend der Polizei mit und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Warten Sie dort auf das Eintreffen der Polizei und beobachten Sie genau.

Für den Fall, dass Sie die Wohnung schon betreten haben, merken Sie sich, wo Sie langgegangen sind und was Sie angefasst haben.

Listen Sie alle entwendeten Gegenstände gründlich auf, um eine spätere Rückgewinnung zu ermöglichen. Eine entsprechende Stehlgutliste finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wie es weitergeht

Die Polizei wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitteilen, die Sie für Ihre Versicherung und ggf. für weitere Angaben bei der Polizei benötigen.

Es kann vorkommen, dass Gegenstände sichergestellt werden, da sie möglicherweise Spurenträger sind. Nach der Auswertung erhalten Sie diese zurück.

Sind die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Über den Ausgang des Verfahrens informiert Sie die zuständige Staatsanwaltschaft schriftlich.

Informieren Sie sich auf der Internetseite der Ortspolizeibehörde Bremerhaven umfassend über das Thema Einbruchschutz“.