Was ist, wenn meine EC-/Kreditkarte entwendet wurde oder verloren ging?

Lebenslage

Ihre EC-Karte oder ihre Kreditkarte ist nicht mehr aufzufinden? Haben sie diese beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren oder wurde ihre Brieftasche inklusive ihrer Karten entwendet?

Der „Bargeldlose Zahlungsverkehr“ gewinnt weltweit an Bedeutung und somit steigen auch die Fallzahlen der missbräuchlichen Verwendung von EC- und Kreditkarten. Besonders häufig ist festzustellen, dass gestohlene oder anderweitig unberechtigt erlangte Karten für einen betrügerischen Einsatz im Lastschriftverfahren genutzt werden.

Was können Sie machen?

Lassen Sie Ihre Zahlungskarten (EC-Karte/Kreditkarte) sofort sperren!

Auch wenn Ihre Karte aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird!

Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert worden sein.

Nutzen Sie hierfür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder kontaktieren Sie umgehend Ihre Hausbank.

 

Sperrnotruf-Telefonnummer:

Tel. in Deutschland:  116 116

Tel. aus dem Ausland: +49 - 116 116

  • Erstatten Sie bei der Polizei unverzüglich eine Strafanzeige wegen des Diebstahls/ Verlustes Ihrer Zahlungskarte.

  • Lassen Sie über die Polizei eine „KUNO“-Speicherung durchführen, damit die entsprechenden angeschlossenen Unternehmen des Einzelhandels bundesweit  die Bezahlung mit der Karte ablehnen.

Nur so ist Ihre Karte auch für das Elektronische Lastschriftverfahren gesperrt! (Bezahlvorgang mit Karte und Unterschrift)

 

Hierfür wird benötigt:

  • Bankleitzahl

  • Kontonummer

  • Kartenfolgenummer

(einstellige Ziffer von 0-9, die sich z.B. auf Kontoauszügen, oder Kassenbelegen befindet - Ihr Geldinstitut gibt Ihnen sicher gerne Auskunft)

 

Durch die „KUNO-Sperrung“ ohne Angabe der Kartenfolgenummer
wird der Einzelhandel gebeten, alle Debitkarten des entsprechenden Kontos abzulehnen. Die Sperrung ist zeitlich auf 10 Tage begrenzt.

 

Durch die „KUNO-Sperrung“ mit Angabe der Kartenfolgenummer
(Kartenfolgenummer kann auch nachgemeldet werden)
wird die Kontensperre in eine Kartensperre umgewandelt, sodass ausschließlich diese Debitkarte gesperrt ist.

 

  • Trotz „KUNO-Sperrung“ sollten Sie in den nächsten Wochen nach dem Kartendiebstahl/-verlust Ihre Kontoauszüge im Auge behalten, denn nicht alle Händler nehmen an „KUNO“ teil.

  • Sollten Sie unrechtmäßige Abbuchungen finden, können Sie die Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Buchungsstellung zurückbuchen lassen.

 

Für die Sperrung der Karten und die Erstattung der Anzeige fallen in der Regel keine Kosten an. Die Neuausstellung einer EC-oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunter-nehmen.

 

Tipp:

Bewahren Sie Geheimzahl/PIN und EC-Karte immer getrennt voneinander auf. Prägen Sie sich Ihre Geheimzahl/PIN ein. Notieren Sie diese NICHT auf einem Zettel, der sich neben der Zahlungskarte in Ihrer Brieftasche oder Geldbörse befindet.

Wie es weitergeht

Sollte es sich tatsächlich um eine Straftat gehandelt haben, bearbeitet die Polizei Ihre Strafanzeige bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Gegebenenfalls wird der zuständige Sachbearbeiter weitere Fragen an Sie richten und womöglich eine Vernehmung mit Ihnen durchführen.

Eine neue Zahlungskarte können Sie über Ihr kreditführendes Geldinstitut beantragen.