Das verkehrssichere Rad
An Ihrem Fahrrad sind folgende Teile nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich vorgeschrieben:
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Ein Rücklicht ( rot, Standlicht-Funktion empfohlen ) mit
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rotem Großflächenrückstrahler ( meist im Rücklicht integriert )
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ein roter Rückstrahler – max. 600 mm vom Boden montiert
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zwei Rückstrahler (gelb) je Pedal, nach vorn und hinten wirkend
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zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
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eine wirkungsvolle, helltönende Klingel
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ein Scheinwerfer ( weiß )vorne
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ein Rückstrahler ( weiß, darf im Scheinwerfer integriert sein ) vorne
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Dynamo mit 6 Volt Spannung und mindestens 3 Watt Leistung oder
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seit dem 1. August 2013 ist Akku- oder Batteriebeleuchtung erlaubt (nur mit Prüfzeichen, es gilt die Mitführpflicht)
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Ringförmig zusammenhängende, weiße Reflexstreifen an den Reifenflanken oder den Felgen und/oder zwei gelbe , nach den Seiten wirkende Speichenrückstrahler je Laufrad