Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014
Das Tragen einer Warnweste erhöht die Verkehrssicherheit bei Pannen oder Unfällen deutlich. Eine Person mit einer Warnweste wird wesentlich früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt und dies nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch am Tage. Deshalb ist das Mitführen einer Warnweste im Pkw ab 01. Juli 2014 zwingend vorgeschrieben.
Die Verkehrssicherheitsberater empfehlen, die Weste vor dem Aussteigen aus einem verunfallten beziehungsweise liegengebliebenen Fahrzeug anzuziehen, die Unfallstelle zu sichern und insbesondere auf Autobahnen sofort hinter die Leitplanke zu treten. Die Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen.
Gibt es regelmäßig einen Beifahrer im Pkw, sind zwei Warnwesten mitzuführen. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € erhoben. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird bei Kontrollen im Juli 2014 zwar noch eine gewisse Toleranz walten lassen und grundsätzlich nur mündlich verwarnen, trotzdem sollten alle Autofahrer die neue Regelung aus eigenem Interesse sofort umsetzen. „Verstauen Sie die Warnwesten griffbereit“, empfehlen die Verkehrssicherheitsberater der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. „Sie können Leben retten“.