Verstöße mit E-Scootern: Fahrt unter Drogeneinfluss und Kinder auf Roller ohne Versicherung

Für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum gibt es in Deutschland Vorschriften. Diese ergeben sich unter anderem aus der Straßenverkehrsordnung und dem Pflichtversicherungsgesetz. Leider sind Verstöße gegen diese Vorgaben an der Tagesordnung. So auch am gestrigen Sonntag, 16. November, in zwei unterschiedlichen Fällen in Bremerhaven.

So kontrollierte eine Polizeistreife gegen 15.20 Uhr auf der Georgstraße im Stadtteil Geestemünde einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten die Beamten bei dem Fahrer körperliche Auffälligkeiten, die den Konsum von Cannabis oder anderen Drogen nahelegten. Ein freiwilliger Schnelltest fiel dann auch positiv auf Cannabis aus, wodurch eine Blutprobe fällig wurde.

Da der Fahrer darüber hinaus ankündigte, auch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an diesem Tage weiter mit dem E-Scooter fahren zu wollen, stellten die Beamten das Fahrzeug für 24 Stunden sicher. Den 37-Jährigen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Kurz zuvor, gegen 12.45 Uhr, erhielt die Polizei in Leherheide Hinweise auf zwei Kinder, die dort im Bereich Jakob-Kaiser-Straße mit einem E-Scooter unterwegs sein sollten. Dort trafen die Beamten auf zwei elf- bzw. zwölfjährige Jungen, die auf E-Scootern herumfuhren. Die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch erst ab 14 Jahren erlaubt. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller, auf dem der Zwölfjährige unterwegs war, zudem kein Versicherungskennzeichen hatte. Offenbar war der Roller erst am Tag zuvor angeschafft und noch nicht bei einer Versicherung angemeldet worden. Aus diesem Grund fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Vater des Zwölfjährigen als Halter des Rollers. Die Eltern der beiden Kinder wurden zudem ermahnt, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen.

Die Polizei Bremerhaven hat die wichtigsten Regelungen im Bezug auf E-Scooter auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Hier geht’s zum Artikel:

https://polizei.bremerhaven.de/blog-leser/fahrspass-auf-zwei-raedern-regeln-muessen-beachtet-werden-polizei-gibt-hinweise-zum-thema-e-scooter.html

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