Verstöße gegen Maskenpflicht an Haltestellen

Die Bremerhavener Polizei hat in den zurückliegenden Tagen verstärkt die Einhaltung der geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kontrolliert. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs (§3, Abs. 1 der Zwanzigsten Corona-Verordnung).

Doch insbesondere an den Bushaltestellen im Stadtgebiet beobachteten die Einsatzkräfte wiederholt Personen, die ihren Mund-Nasen-Schutz gar nicht oder nur teilweise trugen. In den meisten Fällen stellte sich auf Nachfrage heraus, dass die Personen zwar einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Alltagsmaske bei sich führten, ihnen jedoch nicht klar war, dass sie diese auch beim Warten an der Haltestelle tragen müssen. Gleichwohl musste in manchen Fällen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben werden.

Auch Bremerhaven-Bus weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an den Haltestellen und in den Haltestellenhäuschen der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Grundlage der derzeitigen Verordnung verpflichtend ist. Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, deren Erkrankungen das Tragen einer Maske nicht zulassen (Attest ist mitzuführen), sind davon ausgeschlossen.

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