Versammlungs- und Feuerwerksverbot

Durch den Bund-Länder-Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 21.12.2021 gelten zum Jahreswechsel einschränkende Corona-Regelungen. Die neuen Regelungen beinhalten ein bundesweites An- und Versammlungsverbot am 31.12.2021 und am 01.01.2022.

Die sogenannten Spaziergänge, die sich gegen Corona-Maßnahmen richten und bereits in Bremerhaven festzustellen waren, stuft die Polizei ausnahmslos als Demonstrationen ein.

Darüber hinaus weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass für den Silvestertag, 31.12.2021, und den Neujahrstag, 01.01.2022, in Bremerhaven keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 2 mitgeführt oder abgebrannt werden dürfen. Das Verbot gilt nicht nur auf öffentlichem Gelände, sondern auch auf Privatgrundstücken.

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