Unnützes Hin- und Herfahren: Polizei geht gegen nächtliche Lärmbelästigung vor

Wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung hat die Polizei Bremerhaven in der Nacht von Sonnabend zu Sonntag, 26. Mai, mehrere Anzeigen gegen Autofahrerinnen und -fahrer gefertigt.

Einer Streifenwagenbesatzung fielen gegen 23 Uhr im Bereich Herwigstraße/Ostrampe unweit des Schaufensters Fischereihafen diverse Pkw unterschiedlicher Hersteller auf, die offenbar ohne Ziel hin- und herfuhren. Gegen Mitternacht waren einige dieser Fahrzeuge im Bereich H.-H.-Meier-Straße unterwegs und fuhren nun hier ohne offensichtliches Ziel umher. Später waren die Autos zum Teil wieder im Umfeld des Fischereihafens unterwegs. Die Polizisten entschlossen sich zu mehreren Verkehrskontrollen aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Dieser besagt unter anderem, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. […] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden“. Da die Fahrerinnen und Fahrer der vier kontrollierten Autos keine sinnhaften Begründungen zu ihren Fahrtzielen und den zurückgelegten Routen machen konnten, wurde ihnen der Vorwurf des Unnützen Hin- und Herfahrens gemacht und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Immer wieder beschweren sich Anwohner in Bremerhaven über Lärm verursachende Fahrzeuge, die zum Teil aus der sogenannten Raser- und Poser-Szene stammen. Das ziellose Hin- und Herfahren stellt somit eine Belästigung der Allgemeinheit dar. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung 100 Euro vor.

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