Uneinsichtige Radfahrerin

Am Donnerstag fiel bei einer Kontrolle in der Bremerhavener Innenstadt eine 23-jährige Radfahrerin negativ auf.

Die Polizeibeamten hatten die Frau angehalten, weil sie die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befahren hatte. Ihr wurde deutlich erklärt, zu welchen Zeiten und in welchen Abschnitten die Fußgängerzone mit dem Rad befahren werden darf. Leider zeigte sich die junge Frau uneinsichtig gegenüber ihrem Fehlverhalten und missachtete die Regeln erneut. Sie erhielt jetzt nicht nur einen erhöhten Bußgeldbescheid für das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone, sondern auch für die Missachtung der Zeichen der Polizeibeamten.

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