Unbekannte stiehlt Seniorin den Rucksack und hebt Geld vom Konto des Opfers ab

Eine unbekannte Frau hat am gestrigen Mittwoch, 29. November, in Bremerhaven-Geestemünde einer 80-Jährigen einen Rucksack gestohlen und im Anschluss die Geldkarte der Seniorin zum Abheben von Bargeld genutzt. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Die Tat ereignete sich nach bisherigen Erkenntnissen gegen 12.35 Uhr an der Pfarrstraße. Die Seniorin lief die Straße mit ihrem Rollator in südlicher Richtung entlang, als sie plötzlich von einer ihr unbekannten Frau angesprochen und nach dem Weg gefragt wurde. Dabei hielt die Unbekannte der 80-Jährigen auch ein Mobiltelefon vor – offenbar ein Ablenkungsmanöver. Als die Frau sich entfernte, ging die Seniorin einige Schritte weiter, bis ihr auffiel, dass der Rucksack aus dem Korb des Rollators verschwunden war – mitsamt Geldbörse, Handy und einiger persönlicher Gegenstände.

Die 80-Jährige begab sich zu ihrer Wohnadresse und wollte die Sperrung ihrer Geldkarte veranlassen. Die Bank teilte ihr mit, dass in der Zwischenzeit bereits Bargeld mit der Karte abgehoben worden sei. Daraufhin wurden die Karten gesperrt und die Seniorin informierte die Polizei.

Die mutmaßliche Trickdiebin beschreibt das Opfer als ca. 35 bis 40 Jahre alt, 1,75 Meter groß und korpulent. Sie habe mit osteuropäischem Akzent gesprochen, lange dunkle Haare offen getragen und sei dunkel gekleidet gewesen. Die Polizei ermittelt nun aufgrund von Diebstahls und Betrugs und bittet um Hinweise unter 0471/953-3321.

Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei

So schützen Sie sich vor Taschendieben und handeln beim Verlust ihrer Zahlungskarten korrekt:

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
  • Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen. Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als EC-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 gesperrt werden.
  • Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten der Karte dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem sogenannten KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!
  • Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
  • Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
  • Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ä.

Weitere Tipps finden Sie online unter www.polizei-beratung.de

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