Überholmanöver endet mit Reifenplatzer

Das offenbar waghalsige Überholmanöver eines 19 Jahre alten Autofahrers am Sonntag, 10. Juli, hätte böse enden können. Am Ende entstand lediglich am Fahrzeug des Fahranfängers ein Schaden. Ihn erwarten zwei Strafanzeigen.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befuhr der 19-Jährige gegen 13.30 Uhr die Bremerhavener Barkhausenstraße in südlicher Richtung. Dabei beschleunigte er laut Zeugenaussagen auf hohes Tempo und überholte mehrere Autos. In Höhe der Straße Am Gitter musste er den Überholvorgang abbrechen, da ihm auf der Gegenfahrbahn ein Linienbus entgegenkam. Der 19-Jährige scherte wieder auf die Fahrbahn Richtung Süden ein. Auf dieser stand jedoch ein Auto, dessen Fahrer nach links in die Straße Am Gitter abbiegen wollte. Um eine Kollision zu vermeiden, musste der Fahranfänger mit seinem BMW nahezu eine Vollbremsung hinlegen infolge derer er mit dem Bordstein kollidierte und einen Reifen zum Platzen brachte.

Alle Beteiligten blieben unverletzt, am BMW entstanden Schäden in Höhe von rund 300 Euro. Der Fahrer erhielt zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und des rücksichtslosen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Hierzu die Information der Polizei:

Auch wenn das Überholen innerorts nicht generell verboten ist – sofern nicht durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierungen anders ausgewiesen –, bergen innerstädtische Überholmanöver zwischen Kraftfahrern viele Gefahren. Die Polizei rät deshalb davon ab und mahnt zur Gelassenheit.

  • Das Überholen ist auch innerorts nur dann zulässig, wenn die Verkehrslage klar ist und die Überholstrecke vollständig überblickt werden kann.
  • Die Dynamik des innerstädtischen Verkehrs schließt diese Voraussetzung in der Regel aus. Es ist schlichtweg nicht vorhersehbar, ob während eines Überholvorgangs etwa unerwartet ein Fahrzeug ausparkt oder aus einer nicht einzusehenden Einmündung oder Grundstücksausfahrt kommt. In den allermeisten Fällen ist auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung die Verkehrslage innerorts unklar. Auf Überholmanöver sollten Sie hier deshalb verzichten.
  • Außerdem ist im innerstädtischen Kraftfahrverkehr auf einspuriger Straßenführung in der Regel nicht mit plötzlichen Überholvorgängen zu rechnen, sodass auch die überholten Fahrzeugführer:innen möglicherweise überrascht werden und falsch reagieren. Dies birgt ebenfalls Gefahren.
  • Hinzu kommt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h), die ein Überholen innerorts kaum ohne Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ermöglicht, sofern die überholten Fahrzeuge nicht erheblich langsamer unterwegs sind.

Zurück