Tagfahrlicht reicht nicht aus

Aktuell stellen wir wieder fest, dass gerade bei den vorherrschenden nebligen Wetterverhältnissen ohne –bzw. nur mit Tagfahrlicht gefahren wird, obwohl die Sichtverhältnisse die Benutzung des ‚normalen‘ Abblendlichtes erfordern. Dies ergibt sich aus § 17 StVO.

Tagfahrlicht wirkt nur nach vorne und hat den Sinn, dass das Fahrzeug eher gesehen wird. Dabei wird im Vergleich zum normalen Fahrlicht auch Energie gespart.

Tagfahrlicht ersetzt aber nicht das Abblendlicht!
 
Viele Fahrzeugführer bedenken während der Fahrt offensichtlich nicht, dass dabei die Beleuchtung hinten aus und das Fahrzeug so für den nachfolgenden Verkehr schlechter erkennbar ist. Das ist gerade dann der Fall, wenn andere Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sind, bei dem die Heckbeleuchtung in Betrieb ist. Die Gefahr eines Auffahrunfalls ist hoch. 

Polizei spricht Autofahrer an:

Bei Kontrollen bekamen die Beamten einiges zu hören: Antworten wie „ich seh´ doch alles…, so schlimm ist das nicht…, ich habe doch Tagfahrlicht an“ weisen oft auf eine gewisse Gleichgültigkeit bzw. Unkenntnis hin, die schnell zum Verhängnis werden kann.

An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass auch Radfahrer unbedingt ihr Licht am Fahrrad einschalten müssen.

Zurück