Stark alkoholisierte Radfahrerin prallt mit Fahrrad gegen Auto: Strafanzeige

Eine Radfahrerin ist am Himmelfahrtstag, 9. Mai, mit ihrem Zweirad gegen ein geparktes Auto gefahren und hat dieses beschädigt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus: Die 38-Jährige war stark alkoholisiert.

Gegen 16 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von dem Unfall an der Bülkenstraße im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde. Dort eingetroffen, gab die Radfahrerin unumwunden zu, mit ihrem Zweirad gegen den geparkten Daihatsu gefahren zu sein. Mit dem Lenker hatte sie Lackkratzer und Dellen verursacht. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten bei der 38-jährigen Radlerin Alkoholgeruch im Atem fest. Ein entsprechender Test ergab einen Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit, sodass eine Blutprobe fällig wurde.

Die Frau erhielt eine Strafanzeige. Sollte sie über eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verfügen, könnten laut Bußgeldkatalog drei Punkte im Fahreigungsregister, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung hinzukommen. Der Führerschein wäre also erst einmal weg.

Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei:

Bereits mit einem Alkoholwert von 0,3 Promille können sich Radfahrende strafbar machen, wenn sie zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Schon ab dieser Grenze kann die Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen werden.

Absolut fahruntüchtig ist, wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist. Das ist eine Straftat. Hinzu kommt, dass ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen wird. Das heißt, dass der Führerschein abgegeben werden muss. Ein Bußgeld plus die Kosten für eine eventuelle Medizinisch-Psychologische Untersuchung kommen ebenfalls auf den Radfahrenden zu. Das sind schnell mehrere Tausend Euro.

Bei anstehenden Festen deshalb immer daran denken: Wer alkoholisiert auf das Rad steigt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.

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