Rote Kennzeichen missbraucht

Bei einer Verkehrskontrolle ist am Freitagabend, 14.08.2020, gegen 18.00 Uhr, ein Autofahrer mit seinem Porsche aufgefallen. An dem Fahrzeug waren „Rote Kennzeichen“ angebracht. Diese besonderen Kennzeichen sind nur für gewerbliche Verkäufer reserviert. Privatpersonen dürfen mit solchen Kennzeichen nicht fahren. Sie benötigen ein so genanntes Kurzzeitkennzeichen. Der betroffene Autofahrer hatte vor kurzem ein Auto in einer anderen Stadt gekauft. Weil ihm die derzeitigen Wartezeiten bei der Zulassungsstelle nicht zusagten, lieh sich der 55-Jährige rote Händlerkennzeichen von einer Firma und überführte damit seinen neuen Wagen nach Langen. Die Polizei ermittelt wegen Kennzeichenmissbrauch. Die Spezialisten des Sachgebietes Verkehr der OPB stellten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft sicher, da sie zweckentfremdet wurden. Da der Händler das Kennzeichen nicht für eine firmeneigene Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt benutzte, sondern es an eine Privatperson weitergab, muss sich der Verantwortliche nun wegen §22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) verantworten.

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