Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

Wann muss man blinken, was ist beim Spurwechsel zu beachten, wer hat Vorfahrt? Trotz klarer Regeln verunsichert das Fahren im Kreisverkehr manchmal auch erfahrene Autofahrer. Die Polizei Bremerhaven gibt einen Überblick zu den geltenden Verkehrsregelungen, die für eine flüssige und sichere Fahrt durch den Kreisverkehr erforderlich sind.

Allgemeingültige Regeln, die für alle Kreisverkehre gelten:

  • Es ist nach rechts einzufahren und dann entgegen dem Uhrzeigersinn zu fahren.
  • Parken oder anhalten ist verboten – es sei denn, der Verkehr stockt.
  • Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Ausnahme: besonders lange Fahrzeuge.
  • Beim Ausfahren muss der Vorrang von dort "querenden" Fußgängern und Radfahrern beachtet werden.

Der klassische Kreisverkehr
Kommt am häufigsten vor und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet. Wichtigste Regel: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Zum Blinken: nicht beim Einfahren, sondern nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Unechter Kreisverkehr
Auch kreisförmiger Knotenpunkt genannt. Relativ selten, meist in Wohngebieten. Hier gilt die Regel "rechts vor links", der Einfahrende hat also Vorrang. Fahrtrichtung ist gegen den Uhrzeigersinn. Achtung: Der Blinker muss hier beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.

Einige Autofahrer setzen ihren Blinker leider nur selten. Dabei würde es den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern helfen, die Situation richtig einzuschätzen. Gemäß § 8 Absatz 1a Satz 2 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker - nun nach § 9 Absatz 1 StVO - gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden.

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