Reisende Arbeiter unter Wucher-Verdacht: Polizei warnt vor Haustürgeschäften
Wucher – dieser Begriff klingt ein wenig aus der Zeit gefallen, ist aber tatsächlich eine Straftat, die auch heutzutage die Strafverfolgungsbehörden beschäftigt. Er bezieht sich auf Leistungen, die vom Anbieter wissentlich zu einem unverhältnismäßig hohen Preis angeboten werden. In besonders schweren Fällen können Täter mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Insofern sollte jeder Versuch des Wuchers zur Anzeige gebracht werden. So wie in einem Fall, der sich Anfang der laufenden Woche in Bremerhaven-Surheide ereignet hat.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren am Montag und Dienstag, 14. und 15. Februar, Personen in dem Stadtteil unterwegs, die an den Haustüren Gartenarbeiten wie Heckenbeschnitt, Gehwegplattenreinigung oder Auffahrtversiegelung anboten. Angehörige lebensälterer Surheider Bürger informierten die Polizei über die Haustürgeschäfte und die offenbar viel zu hohen Preise der Arbeiter. Am Dienstagnachmittag konnte die Polizei die betreffenden Arbeiter in Surheide feststellen. Dort hatte zuvor ein hochbetagter Anwohner einen handschriftlichen Vertrag mit den vermeintlichen Gartenbauern abgeschlossen: Für den Beschnitt von Büschen und Bäumen auf einem gerade einmal 100 Quadratmeter großen, sehr gepflegten Grundstück sollte dieser später eine vierstellige Summe in bar bezahlen. Das erschien den Angehörigen als viel zu hoch, sodass auch sie die Polizei hinzuriefen. Die Arbeiten hatten auf diesem Grundstück noch nicht begonnen. Auch die eingesetzten Polizeibeamten kamen zu der Einschätzung, dass der vereinbarte Preis für diese Arbeit viel zu hoch sei und fertigten eine Strafanzeige wegen Wuchers gegen die beiden beschuldigten Männer. Weitere mögliche Betroffene werden gebeten, sich bei ihrer nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Abzocke bei Reinigungsarbeiten und Haustürgeschäften
Eine häufige Form von Haustürgeschäften ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten, Reinigungsarbeiten oder Grünholzbeschneidung). Die unmittelbar begonnenen Arbeiten dienen hier zumeist allerdings lediglich als Täuschung und werden nicht oder nur zum Teil beendet. Als Auftraggeber wird von den Bewohnern jedoch die Zahlung der bereits geleisteten Tätigkeiten gefordert, die meist in Wucher abgleitet.
Daher gibt die Polizei folgende Tipps:
- Nutzen Sie stets eine Türsprechanlage oder öffnen sie die Haustür nur mit einer Türsperre.
- Erteilen Sie keine spontanen Aufträge für Reinigungs- oder Gartenarbeiten an sogenannte Drückerkolonnen. Lassen Sie sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben zum Firmennamen, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben. Diese Angaben können dann in Ruhe von Ihnen geprüft werden.
- Grundsätzlich ist es sinnvoll, Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
- Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie einen Nachbarn oder Angehörigen hinzu und bitten ihn um Unterstützung.
- Vergessen Sie nicht: Schwarzarbeit ist strafbar – für alle Beteiligten!
- Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
- Sinnvoll ist daher eine schriftliche Vereinbarung, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen wird.
Bei verdächtigen Personen oder Angeboten notieren Sie sich das Kennzeichen der Fahrzeuge und informieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.