Polizei kontrolliert Verhalten an Kreuzungen: diverse Verstöße festgestellt
Fahrten über Rot und fehlerhaftes Verhalten am Grünpfeil: Die gemeinsamen Verkehrskontrollen der Bremerhavener Polizei mit den Studierenden der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen brachten am gestrigen Mittwoch, 6. März, diverse Verstöße ans Licht.
In der Zeit zwischen 7 und 15 Uhr kontrollierten und überprüften die Einsatzkräfte an der Kreuzung Franziusstraße/Barkhausenstraße sowie im Bereich Stresemannstraße/Grimsbystraße den Verkehr. Dabei mussten sie unter anderem diverse Rotlichtverstöße feststellen: 33 Personen fuhren im Kontrollzeitraum bei Rot über die Ampel. In 39 Fällen bogen Verkehrsteilnehmer am Grünpfeil bei roter Ampel ab, ohne vorher anzuhalten. Gestern glücklicherweise ohne schlimmere Folgen. Doch immer wieder haben solche Verstöße Unfälle mit zum Teil schwer verletzen Verkehrsteilnehmern zur Konsequenz.
Dass man bei einer einfachen, Rot zeigenden Ampel anhalten muss, ist sicherlich jedem klar. Aber auch der Grünpfeil – nicht zu verwechseln mit dem beleuchteten grünen Pfeil in einer Ampelanlage – befreit nicht vom Stoppen bei Rot: Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel nur, wenn sie zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Prinzip verhält man sich bei einem Grünpfeil (Zeichen 720) wie an einem Stoppschild. Jedes einzelne Fahrzeug fährt bis zur Haltelinie vor, bleibt stehen und fährt erst nach rechts, wenn gesichert ist, dass weder Fußgänger noch der Querverkehr behindert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn die Querstraße, in die man einbiegen möchte, anscheinend vollkommen leer ist. Man muss immer erst an der Haltelinie stoppen!
Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Verwarngelder/Bußgelder von 70 Euro (abgebogen, ohne vorher anzuhalten), über 100 Euro (Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel) bis hin zu 120 Euro bei einem Unfall. Werden Fußgänger oder Radfahrer beeinträchtig, fallen die Beträge sogar zum Teil noch höher aus.
Zu den festgestellten Verstößen im Zusammenhang mit Rotlicht zeigenden Ampeln, leitete die Polizei noch fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Bedienens eines elektrischen Gerätes während der Fahrt sowie zwei aufgrund des Überfahrens einer durchgezogenen Linie ein.
Insgesamt stellten die Beamten bei den gestrigen Kontrollen rund 80 Ordnungswidrigkeiten fest. Den Betroffenen drohen nun Verwarn- bzw. Bußgelder sowie unter Umständen Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote.
Hinzu kamen noch zwei Strafanzeigen, weil zwei Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Im Rahmen des Polizeistudiums an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen heißt es regelmäßig: Raus aus dem Hörsaal, rein in die Praxis! Hierbei sind Verkehrskontrollen nur ein kleiner Ausschnitt aus dem vielfältigen und abwechslungsreichen Studium. Klingt spannend? – Weitere Infos zum Einstellungsverfahren und zur Bewerbung gibt es unter www.fit-genug.de und www.karriere-polizei.de.