Morgendlicher Unfall mit dem Fahrrad: Drei Anzeigen gegen Radlerin
Gleich mehrere Anzeigen fertigte die Polizei Bremerhaven am Donnerstagmorgen, 1. September, nach einem Verkehrsunfall gegen eine Radfahrerin. Nach bisherigen Erkenntnissen war die Frau gegen 8 Uhr im Stadtteil Surheide auf einem Fahrrad unterwegs. Auf dem Gepäckträger fuhr dabei ein Kind im Grundschulalter mit. An der Vorarlberger Straße verlor die Bremerhavenerin offenbar die Kontrolle über ihr Zweirad und prallte gegen ein geparktes Auto. Sie und das Kind stürzten, blieben aber unverletzt. Die hinzugerufenen Polizeibeamten führten bei der Unfallverursacherin einen Atemalkoholtest durch, der positiv ausfiel. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Am Pkw entstanden Schäden von geschätzt 1000 Euro. Die Beamten schrieben eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Fahren unter Alkoholeinfluss sowie zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Hierzu die Hinweise der Polizei:
Schwingen sie mit 1,6 Promille oder mehr auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen ihren Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann theoretisch verhängt werden. Autofahrer aufgepasst: Auch für Radfahrer und Pedelec-Fahrer kann es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol am Lenker kommen.
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Hierzu gehören beispielsweise auch von alkoholisierten Radfahrern verursachte Unfälle.
Bezüglich des Transports von Kindern auf dem Gepäckträger ist festzuhalten, dass laut § 21 der Straßenverkehrsordnung definiert ist, Kinder bis zum 7. Lebensjahr zwar auf dem Fahrrad mitgenommen werden dürfen. Die Personenbeförderung ist jedoch nur mit einem geeigneten Kindersitz oder Anhänger zulässig. Gemäß dem Fahrrad-Bußgeldkatalog werden 5 Euro fällig, wenn Kinder oder Personen ordnungswidrig befördert werden.