Mit rund 100 km/h durch die Stadt gerast: Polizei beschlagnahmt zwei Fahrzeuge
Nach einem mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Bremerhaven hat die Polizei die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Personen, die die Autos mit überhöhter Geschwindigkeit von Geestemünde nach Mitte gefahren hatten, mussten ihre Führerscheine abgeben.
Die beiden Wagen, ein BMW sowie ein Mercedes, fielen einer Polizeistreife in der Nacht von Freitag zu Samstag, 23. März, gegen Mitternacht an der Kreuzung Columbusstraße/Borriesstraße auf. Die Wagen fuhren vom Elbinger Platz kommend mit hoher Geschwindigkeit in nördlicher Richtung und überholten dabei schnell andere Fahrzeuge, die in angemessener Geschwindigkeit unterwegs waren. Die Polizisten verfolgten die beiden Autos mit Blaulicht und Martinshorn und knapp unter 100 km/h, konnten jedoch kaum aufschließen – so schnell waren die hoch motorisierten Fahrzeuge unterwegs.
An der Kreuzung Columbusstraße/Am Alten Hafen hielten die beiden verfolgten Autos an einer roten Ampel an. Als die Polizisten die Kreuzung erreichten, gab der BMW erneut Gas und überfuhr die rote Ampel. Kurz darauf konnten die Beamten mithilfe von Unterstützungskräften die beiden Wagen und ihre Insassen schließlich kontrollieren.
Der 26-jährige Fahrer des BMW und die 20-jährige Fahrerin des Mercedes erhielten Strafanzeigen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, der BMW-Fahrer zusätzlich eine Anzeige wegen des Rotlichtverstoßes. Die Polizei ließ die beiden Autos als Tatmittel beschlagnahmen und abschleppen. Ihre Führerscheine mussten die beiden Beschuldigten ebenfalls abgeben.
Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei: Wer Autorennen fahren will, darf dies nur auf ausgewiesenen Rennstrecken. Im Straßenverkehr stellen illegale Rennen eine Straftat dar und werden sind mit empfindlichen Strafen belegt. Hierzu heißt es im Strafgesetzbuch (§315d):
Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weitere mögliche Konsequenzen: Drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, möglicher Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Kommt es durch ein Rennen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei einem Personenschaden sogar von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Im Übrigen braucht es für Rennen nicht immer mehrere Fahrzeuge. Der Gesetzgeber erkennt es bisweilen auch als Rennen an, wenn ein einzelnes Auto durch die Stadt rast.