Mit Motorroller vor der Polizei geflüchtet
Gleich mehrfach gefährdete ein 15-Jähriger am Donnerstagabend den Straßenverkehr im Stadtnorden. Am Ende verursachte er sogar einen Unfall. Gegen 22.30 Uhr war ein Streifenwagen der Bremerhavener Polizei auf der Cherbourger Straße in westlicher Richtung unterwegs. An der Kreuzung zur Langener Landstraße stand ein Motorroller, auf dem zwei Personen saßen. Als der Rollerfahrer das Polizeifahrzeug bemerkte, fuhr er unvermittelt über die rote Ampel nach links, bog über den Gehweg in den Baumschulweg hinein und entfernte sich mit hoher Geschwindigkeit weiter in Richtung Lotjeweg. Die Streifenwagenbesatzung folgte dem Motorroller mit Blaulicht. Dabei beobachteten die Polizeibeamten, dass die Personen auf dem Roller inzwischen das Abblendlicht ausgeschaltet und das Kennzeichenschild hochgeklappt hatten. Am östlichen Ende des Baumschulweges konnte sich die Rollerbesatzung zunächst absetzen, da dort lediglich ein Fußgängerweg die Verbindung zum Lotjeweg darstellt und der Streifenwagen nicht passieren konnte. Kurz darauf hörten die Polizeibeamten jedoch einen lauten Knall. An der Ecke Lotjeweg/Am Bredenmoor war die Rollerbesatzung mit einem vorfahrtberechtigten VW Polo einer 26-Jährigen zusammengeprallt.
Als die Streifenwagenbesatzung eintraf, war der Sozius des Rollerfahrers bereits unerkannt geflüchtet. An den Fahrzeugen entstanden Sachschäden, die Autofahrerin blieb unverletzt. Der 15-Jährige, der das Kleinkraftrad gelenkt hatte, stand leicht verletzt am Unfallort. Er wisse nicht, warum er vor der Polizei geflüchtet sei, gab er an. Eine Überprüfung ergab, dass der 15-Jährige den Motorroller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gar nicht hätte führen dürfen, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung für Kleinkrafträder bis 25 km/h besitzt. Zudem werden ihm der Rotlichtverstoß und die Vorfahrtsmissachtung vorgeworfen. Er habe durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Sozius, andere Verkehrsteilnehmer sowie sich selbst gefährdet.