Mit Mini-Kamera in die Führerscheinprüfung: Anzeige wegen Betrugsversuchs
So wird das wohl erst einmal nichts mit dem heiß ersehnten Führerschein: Bei einer theoretischen Führerscheinprüfung haben die Prüfer bei einem Bewerber jetzt technische Hilfsmittel festgestellt und dies als Betrugsversuch zur Anzeige gebracht.
Tatsächlich gehen die Prüfer inzwischen mit großem Aufwand vor, um vor Beginn der Prüfung sicherzustellen, dass keiner der Bewerber mittels Smartphone, Spickzettel oder gar verdeckter Elektronik schummelt. Bei einem 16-Jährigen fanden die Angestellten des TÜV in Bremerhaven-Leherheide nun Anzeichen darauf, dass dieser möglicherweise „verkabelt“ sein könne. Und tatsächlich: Am Kragen der offensichtlich viel zu groß geratenen Oberbekleidung stellte der Prüfer eine Mini-Kamera fest. Der Prüfling verließ daraufhin das Gebäude und ließ das manipulierte Kleidungsstück zurück.
Gegen den 16-Jährigen wurde nun eine Strafanzeige wegen versuchen Betruges gestellt. Die Polizei stellte das Kleidungsstück mitsamt der Kamera als Beweismittel sicher.
Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2022 hat die Bundesregierung schärfere Sanktionen für das Täuschen bei der Führerscheinprüfung eingeführt. Seitdem droht bei Betrugsversuchen eine Sperre für einen weiteren Versuch von bis zu neun Monaten. Laut TÜV haben mehr als 2.700 Menschen in den ersten neun Monaten dieses Jahres versucht, bei der theoretischen Führerscheinprüfung zu betrügen und sind dabei erwischt worden. Die Zahl sei so hoch wie noch nie und eine Steigerung von 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, hatte der TÜV-Verband im Oktober mitgeteilt. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen.