Auf komplett abgefahrenen Reifen durch die Stadt
Eine Polizeistreife beobachtete am Dienstagabend gegen 21.15 Uhr, wie ein Autofahrer mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit über die Georgstraße in Bremerhaven-Geestemünde fuhr. Zudem war die Kennzeichenbeleuchtung des Skoda Oktavia defekt. Die Beamten hielten den Wagen kurz darauf in der Georg-Seebeck-Straße an. Der 25-jährige Autofahrer wurde darüber aufgeklärt, dass die defekte Kennzeichenbeleuchtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei genauerem Hinsehen fiel den Polizisten aber noch mehr auf. So waren alle vier Reifen stark abgefahren, das Profil lag jeweils bei der gesetzlichen Mindestanforderung von 1,6 Millimetern. Außerdem waren im Auto kein Warndreieck, kein Verbandkasten und auch keine Warnweste vorhanden. Auch diese Versäumnisse und Mängel wurden der Ordnungswidrigkeitenanzeige hinzugefügt. Der Fahrer gab an, dass neue Winterreifen für den Skoda bereits bei einer Adresse in Grünhöfe vorhanden seien und er sie am nächsten Tag aufziehen wolle. Da der Weg dorthin nur noch kurz und das Verkehrsaufkommen gering waren, verzichteten die Beamten darauf, das Fahrzeug direkt stillzulegen.
Dazu der Hinweis der Polizei: Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw- und Motorradreifen. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist ein gesetzlicher Wert. Für sicheres Fahren im Straßenverkehr empfiehlt die Polizei, bereits ab 3 (Sommerreifen) bzw. 4 mm (Winterreifen) Profiltiefe die Reifen zu erneuern. Wer im Straßenverkehr als Fahrer mit abgefahrenen Reifen angetroffen wird, dem drohen Bußgelder ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.