Mit dem E-Scooter sicher unterwegs

Mit Beginn des Frühlings und sicherlich auch nicht zuletzt wegen den gestiegenen Kraftstoffpreisen nimmt derzeit der Anteil sogenannter E-Scooter im Straßenverkehr stetig zu.

Erkennbar sind diese an folgenden Eigenschaften:

  • elektrischer Antrieb
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h
  • maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht)
  • maximale Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) x 200 cm (Länge)

Solche Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie im Fachjargon bezeichnet werden, sind klein, leicht und gerade in der Stadt sicherlich eine praktische Alternative zum herkömmlichen Auto. Sie sind jedoch keineswegs nur ein Spielzeug, wie man es aus Kindertagen kennt, sondern werden als Kraftfahrzeug eingeordnet. Das hat umfangreiche Vorschriften bezüglich Fahrbahnbenutzungs-, Zulassung- und Versicherungspflichten zur Folge. In den vergangenen Tagen musste die Polizei Bremerhaven im Stadtgebiet vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Fortbewegungsmittel feststellen und erklärt deshalb die wichtigsten Punkte rund um das Thema E-Scooter:

Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?

  • Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.
  • Mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten am Fahrzeug angebracht wird. Es besteht somit eine Versicherungspflicht.
  • Der Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel verfügen.
  • Straßenzulassung gemäß StVZO

Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen?

  • Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
  • Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist tabu.

Wo darf mit einem Elektrokleinstfahrzeug gefahren werden? Welche Regeln müssen beachtet werden?

  • Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  • E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
  • Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
  • Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander fahren.
  • Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen.
  • Es darf nicht freihändig gefahren werden.
  • E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder.

Was muss sonst noch beachtet werden?

  • Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt die Betriebserlaubnis
  • Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich das Tragen eines Helmes!
  • Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten.

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