Mann hantiert mit Pistole

Am Mittag des 23.06.2021 wurde die Bremerhavener Polizei alarmiert. Gegen 14.00 Uhr fuchtelte in der Parkanlage an der Wülbernstraße/Neuelandstraße ein Mann mit einer Pistole herum. Der 41-Jährige saß zusammen mit seinem Kumpel auf einer Bank und zeigte für jeden sichtbar eine Pistole, mit der er längere Zeit hantierte. Zeugen benachrichtigten die Polizei. Die Beamten trafen die Männer im Park an und durchsuchten einen Rucksack, in dem der Beschuldigte die Pistole versteckt hatte. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine große Feuerzeugpistole handelt, die den Anschein einer richtigen Feuerwaffe erweckte. Die Pistole wurde beschlagnahmt. Gegen den 41-Jährigen wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Die Gefahr besteht bei der Verwechslung

Anscheinswaffen sehen einer echten Waffe täuschend ähnlich. Die Polizei warnt vor der Gefahr, die diese Imitate sowohl für den Träger als auch für andere in der Öffentlichkeit mit sich bringen. Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden.
Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Für die Polizist:innen ist die Konfrontation mit einer bewaffneten Person immer ein kritischer Moment. In einer solchen Situation haben die Beamt:innen oft überhaupt keine andere Wahl, als eine Bedrohungslage zu identifizieren. Die Erfahrungen mit Terroranschlägen und Amoklagen in ganz Europa haben dazu geführt, dass die Polizei auch in Deutschland mit erhöhter Sensibilität auf bewaffnete Menschen achtet.

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