Kontrollen im Stadtgebiet: Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern rechnen
Die Polizei Bremerhaven hat am Montagabend, 25. März, im Bereich H.-H.-Meier-Straße sowie im Fischereihafen Verkehrskontrollen im Hinblick auf sogenannte Autoposer vorgenommen.
Zehn Fahrzeuge wurden kontrolliert. Mehrere Autofahrer erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Unnützen Hin- und Herfahrens, welches einen Verstoß gegen §30 der Straßenverkehrsordnung darstellt. Und das kann durchaus teuer werden: Wer unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht, muss mit einer Geldbuße von 80 Euro rechnen. Wer innerorts unnütz hin und her fährt und dadurch andere belästigt, muss laut Bußgeldkatalog 100 Euro zahlen.
Eine 18-jährige Fahranfängerin war auf der Nansenstraße so rasch durch eine Kurve gefahren, dass sie auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geriet und dort beinahe mit einem entgegenkommenden Streifenwagen der Polizei kollidierte. Die junge Fahrerin erhielt eine Anzeige wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auf sie kommen voraussichtlich eine Geldbuße von 120 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister zu.
Die Polizei Bremerhaven nimmt im Alltag sowie in Schwerpunktmaßnahmen Verkehrskontrollen vor. Denn immer wieder gibt es Verkehrsteilnehmende, die die Straßenverkehrsordnung eher als eine Art Empfehlung als eine verbindliche Vorschrift interpretieren. Dabei sind gegenseitiger Respekt und ständige Vorsicht die Grundlage für sicheren Straßenverkehr. Unter der E-Mail-Adresse ihrhinweis@polizei.bremerhaven.de nimmt die Bremerhavener Polizei weiterhin die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger bezüglich Verkehrsverstößen entgegen.