Kleinkraftrad beschlagnahmt

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in der Rickmersstraße wurde am 19.12.2016 ein Kleinkraftrad von der Polizei gemessen. Der Fahrer wurde gegen 20.30 Uhr angehalten und überprüft. Bei der Durchsicht der Papiere wurde festgestellt, dass der Roller als führerscheinfreies Mofa zugelassen ist und daher maximal 25 km/h schnell sein darf. Es wurde jedoch eine viel höhere Geschwindigkeit gemessen und der Fahrer musste eine entsprechende Fahrerlaubnis vorzeigen. Doch die hatte der 25-Jährige nicht. Er gab zu, die Drosselung aus seinem Roller ausgebaut zu haben, damit der schneller ist.

Wegen eines ähnlichen Falles wurde der Beschuldigte bereits verurteilt und hatte eine Fahrerlaubnissperre. Das war die Rechtsgrundlage für die Polizisten, den Roller zu beschlagnahmen. Es wurde eine weitere Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

 

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