Kinder im Auto nicht angeschnallt
Am Samstag, 22. Mai, fiel einer Streifenwagenbesatzung im Bremerhavener Stadtteil Grünhöfe kurz vor Mitternacht ein Fahrzeug auf, das ein defektes Rücklicht aufwies.
Bei einer Kontrolle des Autos in der Straße Auf der Bult, stellten die Beamten zwei Kinder fest, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Ein fünfjähriger Junge kletterte nicht angeschnallt und ohne Kindersitz auf der Rückbank des Fords umher. Ein vier Monate altes Kind lag ebenfalls nicht angeschnallt in einer Babyschale (Maxi-Cosi) auf dem Vordersitz des Fahrzeuges. Zudem stellten die Einsatzkräfte bei einer Kontrolle der Fahrzeugdokumente fest, dass der Pkw zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Daraufhin wurden die Kennzeichen durch die Polizei entsiegelt und eine Weiterfahrt untersagt. Gegen den 40-jährigen Fahrzeugführer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Informationen Ihrer Polizei zum richtigen Transport von Kindern im Auto:
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass jedes Kind unter zwölf Jahren oder 1,50 Meter Körpergröße mit einem Kindersitz gesichert werden muss (entscheidend ist, welche Grenze zuerst erreicht wird – Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, dürfen also ohne Kindersitz fahren, auch wenn sie noch unter 1,50 Meter groß sind).
Das 12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 12. Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien -älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte (z.B. eine Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet wird.