Kennzeichenwechsel nicht erlaubt
Weil er einfach die Kennzeichen seines alten Autos an einen neu erworbenen Wagen geschraubt hat, muss sich jetzt ein 58 Jahre alter Mann wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Der 58-Jährige wurde am Ostermontag im Schierholzweg überprüft. Dabei entdeckten die Beamten, dass die angebrachten Kennzeichen für ein ganz anderes Auto ausgegeben waren. Der Autofahrer erklärte, dass er die Kennzeichen von seinem bereits abgemeldeten Fahrzeug deshalb angebracht habe, um den neu erworbenen Wagen nach Hause überführen zu können. Dort wollte er ihn dann zulassen. Das ist natürlich nicht erlaubt und hat jetzt strafrechtliche Konsequenzen. Für Überführungsfahrten gibt es eigens Kennzeichen, die erworben werden können. Damit besteht dann auch eine dringend notwendige Versicherung für das Auto.