Impfausweise: Verbreitung und Nutzung gefälschter Dokumente ist strafbar

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird bundesweit eine ansteigende Zahl von Urkundsdelikten verzeichnet. Konkret geht es um gefälschte Impfausweise, die eine Impfung gegen Covid-19 ausweisen, obwohl diese nicht erfolgt ist. Auch für die Stadt Bremerhaven sind erste Fälle bekannt geworden. Der Nutzerkreis, der über keine Covid-19-Schutzimpfung verfügt bzw. verfügen möchte, setzt sich damit über die im Einzelfall gemäß Infektionsschutzgesetz eingeschränkten Zugangsregelungen durch Verwendung derartiger Fälschungen hinweg.

Wer allerdings derartige Fälschungen herstellt, erwirbt oder benutzt, macht sich strafbar. Straftatbestände können dabei unter anderem Urkundenfälschung, Fälschen von Gesundheitszeugnissen und Missbrauch von Titeln sein. Nutzen ungeimpfte Personen einen gefälschten Impfausweis als Zugangslegitimation beispielsweise zu Veranstaltungen, in Pflegeheime und Krankenhäuser und stecken dadurch andere Personen an, sind auch Ermittlungen wegen Körperverletzung möglich.

Die Polizei bittet daher darum, mögliche Fälschungen oder Auffälligkeiten hinsichtlich der Impfausweise zu melden (0471/953-4444). Des Weiteren warnt die Polizei weiter davor, Fotos mit Daten aus Impfausweisen oder anderen Dokumenten über Soziale Medien oder Messengerdienste zu veröffentlichen, da Fälscher derartige Daten für ihre Zwecke missbrauchen können. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/corona-gefaelschte-impfpaesse/

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