Golf-Fahrer kollidiert mit Autos an roter Ampel: Drei Verletzte
Drei verletzte Personen und drei kaputte Autos: Das ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Montagmorgen, 13. Mai, auf der Stresemannstraße in Bremerhaven-Lehe ereignet hat. Gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher ermittelt jetzt die Polizei.
Gegen 8.20 Uhr ging der Notruf bei den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr ein: Auf der Stresemannstraße in südlicher Fahrtrichtung waren in Höhe der Spadener Straße mehrere Autos kollidiert. Es gebe mehrere Verletzte.
Mehrere Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr eilten zum Unfallort. Während die Polizisten zunächst die Stresemannstraße in beide Richtungen weiträumig absperrte, kümmerten sich Feuerwehrleute und Rettungsdienst um die betroffenen Personen und deren medizinische Versorgung. Bei zwei der am Unfall beteiligten Fahrzeuge hatten die Airbags ausgelöst.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatten vor dem Unfall der Fahrer eines Land Rover sowie der eines Transporters an einer Rotlicht zeigenden Ampel in Höhe der Spadener Straße angehalten. Der 27 Jahre alte Fahrer eines VW Golf fuhr nahezu ungebremst auf den Transporter auf, kam nach links von der Fahrbahn ab, prallte gegen den Land Rover und blieb dann anschließend auf dem gepflasterten Mittelstreifen der Stresemannstraße stehen.
Der Transporter wurde durch die Kollision nach vorn geschleudert und beschädigte dabei einen Anforderungstaster, einen Gasschieber sowie einen Baum. Der Fahrer des Transporters wurde verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Ebenfalls verletzt wurde bei dem Unfall die Beifahrerin im Land Rover. Auch sie kam zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus. Der Fahrer und zwei Kinder im selben Fahrzeug blieben unverletzt.
Auch der mutmaßliche Unfallverursacher verletzte sich bei der Kollision. Bei einer ersten Befragung stellten die eingesetzten Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Der 27-Jährige wurde zwecks ärztlicher Behandlung sowie einer Blutentnahme in eine Klinik gebracht. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Golf-Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Er wird sich wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Eine Fachfirma säuberte die Fahrbahn von ausgetretenen Betriebsstoffen.
Aufgrund der Straßensperrungen während der Unfallaufnahme und der Reinigungsarbeiten auf der Stresemannstraße kam es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen.