Gekifft und hinters Steuer gesetzt: Autofahrer handelt sich zwei Anzeigen ein

Gleich zwei Anzeigen handelte sich ein 50 Jahre alter Autofahrer ein, der sich am Sonnabendvormittag, 6. April, nach Cannabiskonsum ans Steuer gesetzt hatte.

Zeugen hatten der Polizei gegen kurz vor 10 Uhr mitgeteilt, dass sie auf dem Gelände einer Tankstelle an der Frederikshavner Straße in Bremerhaven-Wulsdorf einen Mann beim Cannabiskonsum beobachtet hätten. Nachdem der Mann den Joint geraucht habe, sei er in ein Auto gestiegen, in dem sich auch ein Kind befunden habe, und stadteinwärts gefahren.

Eine Polizeistreife kontrollierte das Fahrzeug kurz darauf. Da der 50-jährige Fahrer einen Urinvortest vor Ort ablehnte, ordneten die Beamten eine Blutprobe am Polizeirevier an. Auf der Fahrt dorthin nahmen die Polizisten deutlichen Cannabisgeruch ausgehend von dem 50-Jährigen wahr. Die Fahrzeugschlüssel des Pkw wurden vorübergehend sichergestellt, das Führen von Fahrzeugen für die nächsten 24 Stunden untersagt. Der Rest des an der Tankstelle gerauchten Joints wurde sichergestellt. Die Polizisten fertigten eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.

Darüber hinaus wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz gefertigt. Darin heißt es in §5: „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.“

Hierzu der Hinweis der Polizei:

Nach der aktuellen Rechtslage handelt jeder ordnungswidrig, der unter Wirkung bestimmter berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln gehört Cannabis. Das bisherige Verbot, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, gilt vorerst fort. Einen festgelegten Grenzwert, wie beispielsweise beim Alkohol, gibt es im Straßenverkehrsgesetz bisher nicht. Dies bedeutet daher: Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird bzw. unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss schon beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen.

Des Weiteren gelten seit 1. April gesetzliche Bestimmungen für den Konsum von Cannabis im Hinblick auf den Schutz der Öffentlichkeit und von Kindern und Jugendlichen. Diese sind unter anderem nachzulesen unter https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__5.html

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