Gegen Blutentnahme gewehrt: Offenbar alkoholisierter Radfahrer leistet Widerstand

Mit zwei Strafanzeigen und einer Blutentnahme endete am frühen Donnerstagabend, 23. Mai, die Fahrradfahrt eines 33-Jährigen im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde.

Weil er im Bereich der Bismarckstraße auf der falschen Straßenseite unterwegs war, fiel der Radfahrer gegen 18 Uhr einer Streifenwagenbesatzung ins Auge. Die Beamten sprachen den Mann zunächst aus dem Auto heraus an und baten ihn, auf die vorgeschriebene Seite zu wechseln. Als er hierauf nicht reagierte und stattdessen begann mit seinem Rad zu schlingern, folgte eine Verkehrskontrolle. Hierbei stellten die Einsatzkräfte unter anderem deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 33-Jährigen sowie eine lallende Aussprache fest. Dem Vorwurf, Alkohol getrunken zu haben, widersprach der Mann zunächst. Einen freiwilligen Atemalkoholtest zu seiner Entlassung lehnte er aber ebenso vehement ab. Doch das alles half ihm nichts: Der Verdacht, dass er ein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt hat, blieb – zumal der Mann im Verlauf einräumte, doch Bier getrunken zu haben. So musste der inzwischen sehr aufbrausend gewordene Radfahrer die Beamten für eine Blutentnahme zur Wache begleiten. Auch hier zeigte er keinerlei Einsicht: Er wehrte sich mit Händen und Füßen und leistete erheblichen Widerstand gegen die von einem Arzt vorgenommene Blutentnahme – aber ebenfalls ohne Erfolg.

Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der 33-Jährige die Wache wieder verlassen. Doch vorerst ohne sein Rad: Das stellten die Polizisten sicher.

Den Radfahrer erwarten nun Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

In diesem Zusammenhang hier noch einmal die Promillegrenzen für Radfahrer:

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, macht sich strafbar. Man gilt mit derart viel Alkohol im Blut als absolut fahruntüchtig.

Aber auch schon nach deutlich geringerem Alkoholkonsum drohen Strafen: Nämlich ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Dies können unter anderem gefahrene Schlangenlinien oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls sein. Wer sicher gehen will und weder sich noch andere gefährden möchte, hält sich einfach an den Grundsatz „DON´T DRINK AND DRIVE“!

 

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