Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – Licht an!

Gut sehen und selber sichtbar sein: Einwandfrei funktionierende und richtig eingestellte Fahrzeugbeleuchtung ist im Straßenverkehr ein absolutes Muss, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Das gilt nicht nur in der dunklen Jahreszeit. Um sicher ans Ziel zu gelangen, empfehlen wir deshalb: Fahren Sie grundsätzlich mit eingeschaltetem Licht – egal, ob Sommer oder Winter, am Tag oder bei Nacht.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Beleuchtung den Witterungs- und Sichtverhältnissen angepasst sein müssen.

Häufig reicht das voreingestellte Tagfahrlicht nicht aus, zudem sind bei vielen Fahrzeugen beim Tagfahrlicht keine Rücklichter aktiv. Es empfiehlt sich, das Abblendlicht manuell zu aktivieren und sich nicht auf die Automatik-Funktion zu verlassen.Außerdem gilt: Vor Fahrtantritt die Fahrzeugbeleuchtung auf mögliche Mängel zu überprüfen!

Doch nicht nur die Beleuchtung spielt in der sogenannten dunklen Jahreszeit eine wichtige Rolle. Auch die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche und die passende Bereifung sind zu beachten.

Die Straßen sind zunehmend mit Laub bedeckt. Nebel und Regen tun dann ihr Übriges. Die Folge sind zum Teil spiegelglatte Fahrbahnen. Auf laubbedeckten Straßen, bei Nässe, Kälte und Schnee nimmt die Bodenhaftung in Kurvenbereichen deutlich ab. Der Bremsweg wird dafür länger. Oft ändern sich die Bodenverhältnisse auch plötzlich, sodass Fahrzeugführende von den Straßenverhältnissen überrascht werden.

Deshalb unsere Bitte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Fahren Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungs- und Straßenbedingungen an.

 Sollten Sie noch mit Sommerreifen unterwegs sein, wird es nun Zeit für den Wechsel: Bereits ab Temperaturen von 7°C verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein starrer Zeitraum ist nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt jedoch die Zeit von Oktober bis Ostern. Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit der alten „M+S“-Kennzeichnung dürfen nicht mehr verwendet werden.

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