Falsche Polizeibeamtin schockiert mit vorgetäuschtem Unfall
Mehrere Anrufer meldeten sich am Mittwoch bei der Polizei, weil sie von einer falschen Polizeibeamtin mit sogenannten „Schockanrufen“ überrascht wurden. Alle Mitteiler durchschauten rechtzeitig die falschen Anrufe.
Die Masche war immer die gleiche: Eine Frau rief bei den Opfern an und gab sich als Mitarbeiterin der Polizei aus. Ein naher Angehöriger wäre in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen, bei dem ein Mensch zu Tode gekommen sei. Nun würde der Angehörige Geld benötigen, um nicht in Haft kommen zu müssen. Bei einigen Telefongesprächen wurde der Hörer von der falschen Polizeibeamtin an einen angeblichen „Vorgesetzten“ weitergegeben, um so den Eindruck zu erhärten, dass die Geschichte wirklich stimmt. Die Opfer, die sich bei der Polizei gemeldet haben, konnten den Betrugsversuch noch rechtzeitig durchschauen, teilweise standen sie aber noch einige Zeit danach unter Schock.
Am Telefon versuchen die Betrüger ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgibt. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.
Dazu rät die Polizei:
Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis, wenn diese an der Wohnungstür stehen.
Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie ggf. Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
Wenn Ihnen vorgetäuscht werden soll, dass Angehörige von Ihnen betroffen sein sollen, nehmen Sie mit diesen Angehörigen selbst Kontakt auf und fragen nach.