Ein Schwertransport, zwei Beschuldigte und sieben Anzeigen

Wegen einer ganzen Reihe unterschiedlicher Verstöße müssen sich demnächst ein Transportunternehmen aus Nordrhein-Westfalen sowie dessen Fahrer verantworten. Die Polizei hatte am Montag, 17. Mai, gegen 21.30 Uhr auf der Grimsbystraße in Bremerhaven einen Großraum- und Schwertransport bemerkt, der von der Autobahn kommend stadteinwärts fuhr. Da das Fahrzeug lediglich mit einem hinteren Begleitfahrzeug unterwegs war, jedoch aufgrund seiner Ausmaße auch ein vorderes Begleitfahrzeug hätte haben müssen, entschieden sich die Polizeibeamten zu einer Verkehrskontrolle. Diese fand schließlich am Zolltor Rotersand statt.

Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer des Schwertransporters keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen konnte. Sein entsprechender Lkw-Führerschein war vor mehreren Jahren abgelaufen. Weiterhin war der Transporter nicht auf der vorgeschriebenen Route über die Cherbourger Straße zum Hafen gelangt und hatte die Sperrzeit für Schwertransporte von 6 bis 22 Uhr missachtet. Zudem fehlte das führende Begleitfahrzeug, und am Sattelzug wurden Achsabstände unterschritten. Durch diese Mängel wiederum verlor die Transporterlaubnis ihre Gültigkeit, und die Beamten legten den Schwertransport im Bereich des Zolltors vorübergehend still. Der Lkw-Fahrer gab den Polizisten gegenüber an, er habe die Verlängerung seines Führerscheins längst behördlich beantragt. Im Verlauf der vergangenen Woche stellte sich dies aber als unwahr heraus.

Am 18. Mai stellten die Beamten in den Abendstunden zudem fest, dass der Schwertransport vom Zolltor Rotersand zu einem Unternehmen im Überseehafengebiet bewegt wurde, obwohl weiterhin keine Erlaubnis vorlag. Auf Nachfrage gab das Transportunternehmen an, es habe von der Stadt Bremerhaven eine neue Genehmigung erhalten. Auch dies stellte sich im Verlauf der vergangenen Woche nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde als unwahr heraus.

Somit erwarten den Halter des Schwertransporters nun eine Strafanzeige und drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Der Fahrer des Transports erhält eine Straf- und zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

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