Ehrlicher Elfjähriger gibt gefundenes Geldkuvert bei der Polizei ab
Eine schöne Begebenheit trug sich am Montagnachmittag, 9. Dezember, in Bremerhaven-Leherheide zu: Ein elf Jahre alter Junge kam in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Revier an der Hans-Böckler-Straße und gab dort einen Umschlag ab.
Diesen hatte der Schüler zuvor an einer Bushaltestelle im Stadtteil gefunden. Der Inhalt: eine mittlere dreistellige Euro-Summe. Offenbar hatte jemand das Kuvert dort verloren.
Die Polizei lobte das ehrliche Vorgehen und wartet nun darauf, dass sich die Person meldet, die den Umschlag vermisst und dies auch nachweisen kann.
Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei:
Der Finder hat sich in diesem Fall absolut korrekt und vorbildlich verhalten.
Neben der Möglichkeit, Fundsachen bei der Polizei abzugeben, ist vor allem das Fundamt der Stadt Bremerhaven im Stadthaus 5 erster Ansprechpartner. Auf der Internetseite des Fundamtes gibt es auch viele Informationen zum Umgang mit Fundsachen: https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/dienstleistungen/fundsachen-abgeben.86130.html
Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer anzeigen. Ist der Eigentümer nicht ersichtlich, dann muss der Fund der Behörde, also dem Fundbüro, angezeigt werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einbehält, macht sich strafbar. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist ein Vergehen. Beim Einstecken einer gefundenen Sache in der Absicht, diese zu behalten, ist der Tatbestand erfüllt. Nicht jedoch dann, wenn man vorhat, die Sache dem Eigentümer zurückzubringen oder zumindest beim Fundbüro oder der Polizei abzugeben.
Was Finder NICHT tun sollten:
Inzwischen nutzen viele Finder einen Weg, den die Polizei nicht unbedingt gutheißt: Sie posten ihre Fundsachen in sozialen Netzwerken wie Facebook oder in lokalen Gruppen in Messenger-Diensten wie Whatsapp. Die Polizei und Verbraucherschützer raten davon ab, gefundene Sachen über soziale Netzwerke zu posten, anstatt den Fund abzugeben. Denn auf den Post hin kann sich auch jemand als der Eigentümer eines Fundstücks ausgeben, obwohl er oder sie es gar nicht ist. Auch dürfen bei der Veröffentlichung von Fundsachen über soziale Netzwerke keine persönlichen Daten preisgegeben werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vor.
Wenn man selbst etwas verloren hat? Dann gibt es hier die passenden Tipps:
https://www.polizei.bremerhaven.de/faq-verloren-gegangen.html