E-Scooter ohne Straßenzulassung

Am Mittwochabend, 03.06.2020, fielen einer Streifenwagenbesatzung zwei E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen in der Hafenstraße auf. Die beiden 20- und 22-jährigen Männer fuhren damit gegen 18:30 Uhr auf dem Gehweg Richtung Uhlandstraße. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Elektrokleinstfahrzeuge weder mit einer Betriebszulassung noch mit einer Versicherung ausgestattet waren. Beide Roller besitzen einen 250 Watt Motor, womit eine Geschwindigkeit von bis zu 25km/h erreicht werden kann. Sie sind jedoch für den Straßenverkehr nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 2o km/h zugelassen. Die beiden E-Scooter-Fahrer gaben sich unwissend und erklärten, dass sie die Roller in einem großen Elektro-Markt erworben hätten. Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe. Schon in der Angebotsbeschreibung dieses Typs heißt es:
NUR FÜR PRIVATGELÄNDE.
Die Beamten stellten die Roller sicher. Es wurde Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Wichtige Details zur Nutzung von E-Scooter/Elektroroller im Überblick:

  • Für das Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine entsprechende Plakette muss am Fahrzeug angebracht werden. Verstöße werden mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz geahndet.
  • Unter 14 Jahren ist der Betrieb nicht gestattet, eine Fahrerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich.
  • Elektrotretroller müssen mit Bremsen und geeigneter Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Auch in diesem Zusammenhang ist immer auf die vorgeschriebene Betriebserlaubnis zu achten.
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch von der Bremerhavener Polizei empfohlen.
  • Elektroroller dürfen nur auf Radwegen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Bei der entgegengesetzten Nutzung einer Einbahnstraße gelten die Bestimmungen wie für Radfahrer. Beim Konsum von Alkohol bestehen dieselben Bestimmungen wie für Autofahrer.
  • Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person betrieben werden und sind auf 20 Km/h begrenzt.
  • In der Allgemeinen Betriebserlaubnis müssen sich die Genehmigungsnummer und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer befinden. Das Mitführen der Papiere ist nicht vorgeschrieben.
  • Die Bremerhavener Polizei rät den Verkehrsteilnehmern, sich vor dem Betrieb mit dem Fahrzeug vertraut zu machen und die ordnungsgemäße Ausstattung zu überprüfen (Bremsen, Klingel etc.).

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