Die Nacht der Monster und Gespenster: Hinweise der Polizei zu Halloween

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem werden bisweilen Streiche gespielt.

Das ist auch in Ordnung, so lang es bei harmlosen Neckereien bleibt. Es gab in der Vergangenheit allerdings Streiche, die letztlich strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hatten. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen, was noch als Scherz durchgeht, und wo Sachbeschädigungen oder Belästigungen losgehen.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, beispielsweise wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier der Lack zerkratzt wird. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen und ein Schaden entsteht.

Dabei ist zu beachten: Sachbeschädigungen werden mit einer empfindlichen Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter – bzw. bei nicht strafmündigen Kindern die Eltern – den entstandenen Schaden ersetzen müssen.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darum sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendrucks nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen.

Verkehrsteilnehmer sollten am späten Donnerstagnachmittag sowie in den Abendstunden besonders aufmerksam sein, da vorwiegend Kinder in der Dunkelheit von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Sie könnten, auch wegen ihrer Verkleidungen, nur schwer im Straßenverkehr erkennbar sein. Gleichzeitig sollten die Eltern die Kinder ermahnen, bei aller Halloween-Euphorie auf den Verkehr Acht zu geben.

In den vergangenen Jahren haben die meisten der kleinen „Schreckgespenster“ nicht über die Stränge geschlagen, sodass es nur wenige Halloween-Einsätze für die Polizei Bremerhaven gab. Sollte es doch zu unerwünschten oder gar gefährlichen Vorfällen kommen, ist die Polizei jederzeit über die Notrufnummer 110 erreichbar.

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