Danke für Ihr Verständnis!

Fast alle halten sich an die Regelungen, die zur Eindämmung des Corona-Virus vom Bürger- und Ordnungsamt in einer Allgemeinverfügung erlassen wurden. Dafür bedankt sich die Polizei recht herzlich bei Ihnen! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch weiterhin Kontrollen vornehmen und auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Seit heute, 24.03.2020, gelten dazu neue Bestimmungen.
Die wichtigste Neuerung:
Feiern und ähnliche Zusammenkünfte (öffentliche und nichtöffentliche, insbesondere auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen) sowie sonstige Menschenansammlungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven sind demnach ab dem 24. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 verboten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den vorgenannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Alle weiteren Einschränkungen, die bisher bereits bestanden, haben auch weiterhin Gültigkeit. Sämtliche Einzelheiten dazu können Sie in der „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Corona-Virus“ nachlesen.
Nachdem die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundeskanzlerin die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und zur Vermeidung von persönlichen Kontakten nochmals verschärft haben, wurde auch die Allgemeinverfügung in Bremerhaven entsprechend angepasst.
Die Leitlinien bewirken einen umfassenden Infektionsschutz zur Verlangsamung der Corona-Virus-Epidemie, darum bitten wir Sie, durch die Beachtung der Regelungen, sich selbst und uns alle zu schützen. Danke!

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