Betrunkener Radfahrer nach Sturz in Gewahrsam genommen
Ohne Fremdeinwirkung gestürzt ist am späten Montagabend ein Fahrradfahrer an der Kreuzung Langener Landstraße/Cherbourger Straße im Bremerhavener Stadtnorden. Der stark alkoholisierte Mann zog sich dabei eine Kopfverletzung zu.
Zeugen hatten den verunfallten Radler gegen 22.30 Uhr an der Kreuzung liegend festgestellt und die Rettungskräfte alarmiert. Danach kümmerten sich die Zeugen vorbildlich als Ersthelfer um den Verletzten. Ersten Erkenntnissen zufolge war der Radfahrer gegen einen Kantstein gefahren und so zu Fall gekommen.
Während der Unfallaufnahme wurden die eingesetzten Polizeibeamten darauf aufmerksam, dass der 46-Jährige stark nach Alkohol roch und weitere typische Ausfallerscheinungen zeigte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit, sodass dem Mann der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gemacht wurde. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige und ordneten eine Blutprobe an. Nach der Versorgung der Wunde durch die Rettungswagenbesatzung nahmen die Polizeibeamten den 46-Jährigen zum eigenen Schutz in Gewahrsam.
Hierzu der Hinweis der Polizei:
Promillegrenzen gelten nicht nur für Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen. Auch wer mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter unterwegs ist, muss sich an Grenzwerte halten. Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen. Es kann sogar ein unbefristetes Rad-Fahrverbot ausgesprochen werden. Für den Verstoß gegen das Verkehrsrecht gibt es 3 Punkte im Verkehrseignungsregister in Flensburg und zudem eine empfindliche Geldstrafe.
Doch von der hohen Promillegrenze sollten sich Radler nicht täuschen lassen: Auch ein Wert unter 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor.