Betrugsversuch: Angebliche Telefonsex-Rechnung verunsichert Bremerhavener

Wer Zahlungsaufforderungen durch Inkasso-Unternehmen erhält, fällt nicht selten aus allen Wolken – zurecht: Denn angebliche Inkasso-Firmen und Betrüger setzen die Empfänger unter enormen Druck.

So auch im Fall eines Bremerhaveners, der vor wenigen Tagen einen Brief eines sogenannten Forderungsmanagements erhielt. Darin hieß es, der Adressat habe vor wenigen Wochen einen Telefonsex-Service in Anspruch genommen und versäumt, dafür zu bezahlen. Nun solle er die dreistellige Summe begleichen und auf ein Konto einer tschechischen Bank überweisen.

Glücklicherweise ging der Bremerhavener nicht auf die Forderung ein. Denn eine derartige Nummer hatte er auch nie angerufen. Stattdessen recherchierte er im Internet und fand heraus, dass die Firma, von der die vermeintliche Mahnung versendet wurde, bereits häufiger in Zusammenhang mit betrügerischen Machenschaften aufgefallen war.

Im Anschluss setzte er die Polizei über den mutmaßlichen Betrugsversuch in Kenntnis und erstattete Anzeige.

Der Rat der Polizei: Wenn Sie überraschend ein solches Schreiben erhalten, egal oder Post oder per E-Mail, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung gegen Sie zurecht besteht. Wenn Sie Grund für Zweifel haben: prüfen Sie das Schreiben bevor Sie einer Aufforderung nachkommen.

  • Prüfen Sie das Schreiben auf Plausibilität und Echtheit.
  • Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch keinen anteiligen Betrag.
  • Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Konten im Ausland!
  • Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen. Die Verbraucherschutzzentrale etwa führt eine „Schwarzliste“ mit unseriösen Unternehmen In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt für die Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich vermutlich um Betrug. Antworten Sie in diesem Fall nicht auf das Schreiben, füllen Sie keine Formulare auf Webseiten aus und geben Sie keine persönlichen Daten preis! Erstatten Sie stattdessen Anzeige bei der Polizei.
  • Legen Sie ggf. fristgerecht Widerspruch ein (per Einschreiben Einwurf).
  • Erteilen Sie keine Abtretungen.

 

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie eine Vertrauensperson zu Rate oder wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen oder den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)

Bringen Sie Betrug und Betrugsversuche konsequent zur Anzeige bei der Polizei! Nur mit einer Anzeige kann die Polizei ermitteln und die Betrügerinnen und Betrüger können zur Rechenschaft gezogen werden.

Mehr dazu unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/inkasso-betrug-so-reagieren-sie-auf-unberechtigte-forderungen/

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